Waffenbedürfnis

Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder,

gemäß § 14 Abs. 4 des Waffengesetzes müssen Sportschützen als Nachweis für das Bedürfnis des weiteren Besitzes von erlaubnispflichtigen Waffen jeweils nach 5 Jahren eine Bescheinigung vom Schießsportverein vorlegen.

Ein entsprechendes Schreiben mit beigefügtem Formblatt wurde vom Landratsamt an zahlreiche Waffenbesitzer (nicht an alle) unseres Vereins versandt.

Die erforderliche Bestätigung auf dem Formblatt erfolgt durch unseren Hauptschützenmeister Markus Fibich. Um den Vorgang zu vereinfachen, schlagen wir folgendes vor:

Bringt das Schreiben einschließlich des teilausgefüllten Formblatts

bis spätestens Samstag, 19.02.22

ins Schützenhaus, alternativ könnt ihr es auch beim 2. Vorsitzenden Heinrich Grießinger, Pickelstr. 1, 96114 Hirschaid abgeben (persönlich oder Briefkasten).

Markus Fibich wird die Formblätter zeitnah ergänzen und unterschreiben. Wir werden dann die Bestätigungen in der darauf folgenden Woche gesammelt an das Landratsamt Bamberg zurücksenden.

Für Rückfragen steht der 2. Vorsitzende unter der Rufnummer 09543/5531 gerne zur Verfügung.

Bitte unbedingt beachten:
Sollte innerhalb eines Monats keine ausreichende Bescheinigung vorliegen, wäre das Landratsamt Bamberg verpflichtet, die waffenrechtliche Erlaubnis zu widerrufen.