In Verbindung mit unserem Partner T.E. Waffenschulungen bieten wir in regelmäßigen Abständen Grundlehrgänge für eine Erlaubnis nach § 27 SprengG an:
| Lehrgang | Kurstage * | Kursgebühr (vorab zu überweisen) | Prüfungsgebühr (vor Ort in Bar zu entrichten) |
|---|---|---|---|
| Böller | So + Mo (ganztägig) | 150€ | 85€ |
| Vorderlader | Sa + So + Mo (ganztägig) | 140€ | 85€ |
| Wiederlader | So + Mo (ganztägig) | 140€ | 85€ |
| Vorderlader + Wiederlader | Sa + So + Mo (ganztägig) | 250€ | 85€ |
* Das Datum des jeweiligen Kurses entnehmen Sie der Kursauswahl im Anmeldeformular ganz unten
Veranstaltungsort: Schützenverein Tell Hirschaid e.V., Maximilianstraße 61, 96114 Hirschaid
Kontaktformular für Rückfragen: https://www.svtell-hirschaid.de/#kontakt
Für das leibliche Wohl ist gesorgt, Erlöse daraus kommen dem Verein zugute.
Teilnahmebedingungen
| 1. Die Teilnehmerzahl eines Lehrganges ist aus gesetzlichen Gründen auf max. 20 Personen begrenzt. Die Teilnehmerzahl pro Kurs muss mind. 10 Personen betragen, andernfalls findet der Kurs nicht statt. |
| 2. Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 21 Jahre. |
| 3. Die Kursanmeldung erfolgt ausschließlich über das untenstehende Anmeldeformular. Eine Anmeldebestätigung mit weiterführenden Informationen erhalten Sie i.d.R. innerhalb einer Woche. Die Kursgebühr ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung auf das in der Anmeldebestätigung angegebene Konto des Schützenvereins TELL Hirschaid e.V. zu überweisen. Eine verbindliche Anmeldung am Kurs kommt erst nach vollständiger Zahlung der Kursgebühr zustande. |
| 4. Erfolgt nach Bestätigung der Anmeldung eine Abmeldung bis spätestens 2 Wochen vor Kursbeginn, so behalten wir eine Stornogebühr i.H.v. 50,00€ ein. Wenn die Abmeldung zu einem späteren Termin eingeht, erfolgt keine Rückerstattung der Kursgebühr. Ausnahme: Vom Anmelder wird eine Ersatzperson gestellt, die die notwendigen Voraussetzungen erfüllt. |
| 5. Bitte beachten Sie, dass bei den Kursen eine zusätzliche Prüfungsgebühr anfällt, die vor Ort in Bar zu entrichten ist. |
| 6. Wir behalten uns vor, einen bestätigten Termin zu verschieben, z. B. wegen Erkrankung des Kursleiters. Es wird dann unverzüglich ein neuer Terminvorschlag unterbreitet. Auf Wunsch wird eine geleistete Vorauszahlung zurückerstattet. |
| 7. Zu Beginn des Lehrgangs ist eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung im Original nach § 34 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz vorzulegen. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist bei der für den Wohnsitz zuständigen Behörde zu beantragen, die Bescheinigung ist ab Ausstellungsdatum 1 Jahr gültig. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist unbedingt bei Kursbeginn vorzulegen, da sonst KEINE Teilnahme möglich ist. Ein polizeiliches Führungszeugnis ist hierfür nicht ausreichend! Bitte beantragen Sie Ihre Unbedenklichkeitsbescheinigung rechtzeitig, da die zuständigen Behörden hierfür i.d.R. eine Bearbeitungszeit von 4 bis 8 Wochen benötigen. Im Falle einer ungültigen oder fehlenden Unbedenklichkeitsbescheinigung erfolgt keine Rückerstattung der Kursgebühr. |
| 8. Ein gültiger Personalausweis bzw. Reisepass ist zu Beginn des Lehrganges vorzulegen. |
